Wir bieten die Professionelle Zahnreinigung trotz höchster Leistungsanforderungen zu einem fairen Preis an. Einen Überblick über die Kosten erhalten Sie in unserer Preisliste. Die Professionelle Zahnreinigung ist für gesetzlich-versicherte Patienten in der Regel eine Privatleistung. Mittlerweile beteiligen sich aber auch immer mehr gesetzliche Krankenversicherungen an den Kosten. Eine Liste dieser Krankenkassen finden Sie hier (Quelle: Zahnärztliche Mitteilungen, Stand April 2016). Sofern Sie eine private Zusatzversicherung haben oder voll privat versichert sind, sollten Sie vorab bei Ihrer Versicherung anfragen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen direkt im Anschluß an die Behandlung verlangen. Unsere Preise können nur dann so straff kalkuliert werden, wenn wir so viel verwaltungstechnischen Aufwand wie möglich umgehen können.
Besten Dank!
Gerade bei oralchirurgischen Eingriffen ist eine möglichst stress- und schmerzarme Behandlung gefragt. Mit Lokalanästhesie und Sedierung stehen in unserer Praxis zwei bewährte Methoden der Betäubung zur Verfügung. Anders als eine Narkose, bei der das Bewusstsein vollständig ausgeschaltet ist und der Patient künstlich beatmet werden muss, stellt die Sedierung eine geringere Belastung für den Organismus dar. Sie kann vom anästhesiologisch ausgebildeten Chirurgen selbst durchgeführt werden. Beim so genannten Dämmerschlaf verspürt der Patient keine Schmerzen und hat keinerlei Erinnerung an die Operation. In nahezu allen Fällen, die einen oralchirurgischen Eingriff nötig machen, ist diese Methode ausreichend und es kann auf eine Narkose verzichtet werden.
Im Gegensatz zur Lokalanästhesie, bei der nur der Bereich um die Operationsstelle herum betäubt wird, bedeutet die Sedierung besonders für Angstpatienten oder Menschen, die einen starken Würgereiz verspüren, eine sinnvolle Unterstützung. Daneben sind es vor allem die größeren oralchirurgischen Eingriffe, die dem Patienten im Dämmerschlaf erleichtert werden: beispielsweise das Ziehen aller vier Weisheitszähne in einer Sitzung oder das Setzen mehrerer Implantate, vor allem in Verbindung mit Knochenaufbauten.
Haben Sie mit uns eine Behandlung unter Sedierung vereinbart, so sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Bitte erscheinen Sie zum vereinbarten Termin nüchtern (einige Schlucke Wasser oder Tee bis zwei Stunden vor dem Termin sind erlaubt). Um diese Zeitspanne so kurz wie möglich für Sie zu halten, legen wir Behandlungen in der Regel in die Morgen- oder Vormittagsstunden. Der Eingriff selbst dauert meist nicht länger als unter örtlicher Betäubung, allerdings möchten wir Sie bitten, im Anschluss noch etwa 30-60 Minuten Aufenthalt zur Beobachtung in der Praxis einzuplanen. Für den Rückweg sollte Ihnen eine Begleitperson zur Verfügung stehen, da Sie nach einer Sedierung etwa 24 Stunden lang als nicht verkehrstauglich gelten und kein Fahrzeug führen dürfen.
In der Regel findet vor der Operation ein Besprechungstermin statt, bei wir den Status des Patienten ermitteln, die OP-Aufklärung durchführen und den Behandlungsablauf besprechen. Mit Ausnahme von Akutbehandlungen, die keinen Aufschub dulden und daher sofort durchgeführt werden, vereinbaren wir danach einen zweiten Termin für den Eingriff.
Am Behandlungstag ist bei Ihrem Erscheinen alles vorbereitet und wir starten mit der im Vorfeld besprochenen Methode der Betäubung bzw. Sedierung. Bei einer Lokalanästhesie ist das OP-Gebiet nach etwa 3-7 Minuten vollständig unempfindlich und der Eingriff kann beginnen. Abhängig von der Art der Behandlung, z.B. ob die Wunde vernäht werden muss, gestaltet sich auch die Nachsorge unterschiedlich. In der Regel bekommen Sie für die ersten Stunden zu Hause ein Schmerzmedikament sowie einige Tupfer mit. Nach Abklingen der Betäubung steht der Nahrungsaufnahme meist nichts im Wege, zu achten ist aber darauf, zunächst nur Weiches oder Flüssiges zu sich zu nehmen. Die meisten Patienten können bereits am Folgetag wieder ohne Einschränkung alles essen. Nach einer Woche bis 10 Tagen möchten wir Sie gerne wiedersehen, um den Fortschritt der Wundheilung zu beurteilen und ggf. Fäden zu entfernen.
Häufige oralchirurgische Eingriffe in unserer Praxis sind unter anderem:
- Entfernung von Zysten
- Behandlung von Abzessen
- Therapie des Weichgewebes, z.B. um den Zahnerhalt zu unterstützen, die Ästhetik zu korrigieren oder im Rahmen einer Tumorbehandlung
- Implantationen
- Knochenaufbauten
- minimalinvasive Zahnextraktion
- Weisheitszahnentfernung
Die vorsorgliche Entfernung der Weisheitszähne wird häufig nach einer abgeschlossenen kieferorthopädischen Behandlung empfohlen. Dies geschieht, um die ebenmäßige Ausrichtung der Zahnreihen nicht zu späterer Zeit durch den Zahndurchbruch oder das Wachstum der Weisheitszähne zu gefährden, die oft zu wenig Platz im Kiefer haben. Ein Platzmangel kann sich aber auch ohne vorangegangene KFO-Behandlung abzeichnen. Dann brechen die Weisheitszähne oft nur teilweise durch, was eine häufige Ursache für chronische Entzündungen bildet. Heute werden meist alle vier Weisheitszähne in einer Sitzung entfernt. Die mehrtägige Phase der Schonung sowie die danach häufig auftretenden Schwellungen müssen so nur einmal erduldet werden.
Auch wenn eine — an sich unkomplizierte — Zahnentfernung ansteht, sind Patienten mit besonderer Krankengeschichte häufig beim Oralchirurgen besser aufgehoben. So könnten etwa blutverdünnende Medikamente, wie sie heutzutage prophylaktisch oder therapeutisch durch Hausärzte und Kardiologen verordnet werden, starke Nachblutungen auslösen. Durch ein angepasstes operatives Management, beispielsweise spezielle Nahttechniken oder direkt in die Wunde eingebrachte Wirkstoffe, werden diese Risiken minimiert und eine reibungslose Wundheilung unterstützt. Auch Medikamente, die bei Osteoporose oder in der Tumortherapie eingesetzt werden, bedürfen häufig einer speziellen OP-Planung, da es unter Einnahme dieser Mittel (z.B. Bisphosphonate) zu erheblichen Wundheilungsstörungen kommen kann.
Die individuelle Betrachtung jedes Patienten, seines Krankheitsbildes und seiner Vorgeschichte entscheidet immer über die jeweilige Vorgehensweise. Nur so kann — in Einklang mit der Expertise des ausführenden Chirurgen — die bestmögliche Behandlung sichergestellt werden.